Die Statuten finden Sie hier zum Herunterladen:
» Statuten
„Der Bezirk hat den Auftrag, in Zusammenarbeit mit den Pfarrpersonen und den Mitarbeitenden alle Dienste zu vermitteln, welche die Kirche in Verkündigung, Unterricht, Seelsorge, Diakonie, innerer und äusserer Mission sowie in anderen Diensten am Nächsten. Er erfüllt diese Aufgaben selbstständig.“ (Gemeindeordnung 4. Abschnitt, 40.2)